Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern oder dazu beitragen, den Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Die Pflegekasse übernimmt für ambulant gepflegte Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1) die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat.
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch!
Die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist nach § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf 40 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge. Sie können somit jedes Jahr bis zu 720 € einsparen.
Wir beraten Sie gerne und erledigen alle Formalitäten für Sie!
Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag auszufüllen, reichen diesen für Sie bei der Pflegekasse ein und suchen mit Ihnen gemeinsam die Artikel aus, die Sie benötigen. Den Antrag können Sie hier downloaden.
Auf Wunsch senden wir die gewünschten Pflegehilfsmittel kostenlos zu Ihnen nach Hause oder Sie können diese in einer unseren Filialen abholen.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nichts weiter unternehmen!
Sprechen Sie uns gerne direkt an.
0800 50 39 100 (kostenfrei)
info@sanaflair.de